Passende Fach- und Führungskräfte oder Auszubildende zu finden, ist für Sie zu einer herausfordernden Aufgabe geworden.
Über verschiedene Vermittlungsangebote und konkrete Aktionen unterstützen wir Sie, die unterschiedlichen Zielgruppen für Ihren Betrieb zu erschließen.
Wählen Sie aus, welcher Weg für Sie der passende sein könnte.
Arbeitsvermittlung
Wir vermitteln gebührenfrei Arbeitskräfte für das Handwerk, die sich beruflich verändern bzw. nach einer Qualifizierung oder Arbeitslosigkeit neu orientieren wollen.
Das Angebot richtet sich an Handwerksbetriebe, die Mitarbeitende suchen und an Arbeitsuchende.
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Ausbildungsbotschafter
Betriebe können Auszubildende, die Freude an ihrem Beruf haben, als Botschafterinnen und -botschafter in Schulen einsetzen.
In dieser Funktion berichten sie vor einer Klasse über ihre Praxiserfahrungen, um sie für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern.
Ausbildungsvermittlung
Wir unterstützen Ausbildungsbetriebe bei der Suche nach geeigneten Lehrlingen durch das Erarbeiten von Anforderungsprofilen der Lehrstellen und die Ansprache geeigneter Bewerber.
In Schulveranstaltungen und in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern akquirieren wir interessierte junge Menschen. In unserer Lehrstellen- und Praktikumsbörse können Sie Ihre freien Lehrstellen und Praktikumsplätze online einstellen.
Tagespraktika in Betrieben
Die vom Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Berufsfelderkundungstage sollen Schülerinnen und Schülern im 8. Schuljahrgang in Form von Tagespraktika realistische Einblicke in die Arbeitswelt von Betrieben ermöglichen.
Einstiegsqualifizierung
Durch die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) haben Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren die Möglichkeit, bis zu einem Jahr einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen zu erproben.
Betriebe, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung anbieten, werden finanziell gefördert. Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
Geflüchtete
Wir vermitteln geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit. Handwerksbetriebe werden von uns bei der beruflichen Integration der Geflüchteten beraten und unterstützt.
Auch bei Fragen zum Aufenthaltsstatus und zur Arbeitserlaubnis helfen wir Ihnen.
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FIT for German Climate Businesses: Fachkräfte in Kolumbien und Usbekistan finden
Das Projekt wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Anfang 2024 unter dem Titel: „Future International Talents für German Climate Businesses“ (FIT for German Climate Business) durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
Als teilnehmender Betrieb haben Sie die Möglichkeit, Fachkräfte aus klimarelevanten Gewerken für Ihren Betrieb zu gewinnen und gleichzeitig bei der Erprobung des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mitzuwirken.
Welche Berufsgruppen werden mit dem Projekt angesprochen?
Die Fokusgruppen des Projektes in der ersten Projektphase sind Fachkräfte aus Kolumbien aus den Bereichen:
- Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
- Metallbauer
- Maurer / Hochbaufacharbeiter
- Beton- und Stahlbetonbauer
- Ausbaufacharbeiter SP Zimmererarbeiten
- Straßenbauer
In der zweiten Projektphase kommen Fachkräfte aus Usbekistan hinzu, ebenso nachfolgende Berufsgruppen:
- Dachdecker
- Anlagenmechaniker SHK
Welcher zeitliche Ablauf ist für das Projekt vorgesehen?
Im Frühjahr 2025 startet die Rekrutierung von Fachkräften in Kolumbien und Usbekistan. Die ausgewählten Fachkräfte werden nach Vermittlung für ca. 12 Monate in ihrem Heimatland auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereitet. Die Ausreise nach Deutschland ist für den Zeitraum Februar bis April 2026 geplant
Welche Unterstützung erhalten teilnehmende Handwerksbetriebe?
Die Handwerkskammer Münster berät und unterstützt Handwerksbetriebe und Fachkräfte in jedem Schritt des Einwanderungs- und Integrationsprozesses
Sollten Sie an weiteren Informationen interessiert sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Anerkennung internationaler Berufsqualifikationen
Die Handwerkskammer Münster steht Ihnen bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen gern zur Seite, und bietet Ihnen damit die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten überprüfen zu lassen, wenn sie im Kammerbezirk Münster wohnen, oder hier in einem Handwerksberuf arbeiten wollen.
Wenn Sie noch keinen Berufsabschluss haben, finden Sie die für Sie wichtigen Informationen unten im Bereich "ValiKom Transfer: Validierung nicht-formaler Berufsqualifikationen".
Sie wohnen bereits in Deutschland und wollen für ein Handwerksunternehmen im Kammerbezirk Münster arbeiten? Oder Sie wohnen im Ausland und haben einen vorläufigen Arbeitsvertrag mit einem unserer Mitgliedsbetriebe?
Sie müssen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen und folgende Unterlagen einreichen:
- Kopie des ID (Personalausweis, Reisepass …)
- Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)
- Kopien der im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Diplome/Zeugnisse)
- Kopien von Nachweisen über relevante Berufserfahrung (qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben)
- Kopien von sonstigen Befähigungsnachweisen (z. B. Zeugnisse über Weiterbildungen oder Umschulungen)
Zusätzliche Dokumente bei Anträgen, die außerhalb Europas gestellt werden:
- Erklärung zur Erwerbsabsicht in Deutschland (z. B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, vorläufiger Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber, Geschäftskonzept bei selbstständiger Tätigkeit)
Hinweise:
- Bitte senden Sie KEINE Originale, außer Sie werden dazu aufgefordert!
- Beachten Sie, dass ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden müssen. Die Übersetzungen müssen durch einen Übersetzer erstellt werden, der in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt ist. Eine Übersicht über deutsche Übersetzer finden Sie hier: www.justiz-dolmetscher.de.
Während des Verfahrens prüfen wir, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen. Sollten für den Vergleich keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, ist es möglich anhand einer Qualifikationsanalyse (z. B. in Form von Fachgesprächen oder Arbeitsproben) feststellen zu lassen, ob Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten der aktuellen deutschen Referenzqualifikation verfügen.
- Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über dessen Ergebnis, um ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein Abschlusszeugnis der deutschen Referenzqualifikation wird nicht verliehen.
- Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch Ausgleichsmaßnahmen nachholen.
- Für die Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr im Rahmen von 100 bis 600 € erhoben. Die tatsächliche Höhe bestimmt sich nach dem Aufwand des Verfahrens. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit dies nicht von einer anderen Stelle übernommen wird.
- Soweit neben dem Vergleich Ihrer Unterlagen eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, fallen für die Durchführung einer Qualifikationsanalyse weitere Kosten an. Die Höhe der Kosten werden Ihnen vor Durchführung der QA mitgeteilt.
- Es gibt Möglichkeiten zur finanziellen Förderung des Anerkennungsverfahren über den sog. „Anerkennungszuschuss“. Auch Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Anerkennungszuschuss (anerkennung-in-deutschland.de)
Feststellungsverfahren nach BVaDiG ab 01. Januar 2025
Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und das, was sie können. Insbesondere wenn sie ihren Arbeitsplatz wechseln wollen oder müssen, kann dies ein handfestes Problem sein, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt.
Ab dem 01. Januar 2025 führt die Handwerkskammer Münster Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) für handwerkliche Berufe durch.
Zielgruppe
Das Verfahren richtet sich an Personen, die sich beruflich relevante Kompetenzen angeeignet haben, diese aber nicht durch einen Berufsabschluss nachweisen können. Unter die Zielgruppe fallen auch Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) haben.
Ablauf des Feststellungsverfahrens
Befindet sich aktuell noch in der Umsetzungsplanung
Zeugnis
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zeugnis über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit aus oder einen Bescheid bei Feststellung einer überwiegenden bzw. teilweisen Vergleichbarkeit.
Antragsstellung und Kosten
Ein Antrag für das Feststellungsverfahren kann von Personen gestellt werden, die
- mindestens 25 Jahre alt sind
- einen Wohnsitz in Deutschland oder die Hälfte der notwendigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
- keinen Berufsabschluss im Referenzberuf oder Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG vorweisen
- mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen
Für die Durchführung des Verfahrens sind grundlegende Deutschkenntnisse, vor allem die Kenntnis der deutschen Fachbegriffe des Berufsfeldes, zwingend notwendig.
Der Beschäftigungsstatus ist nicht relevant.
Die Kosten befinden sich aktuell noch in der Umsetzungsplanung.
Berufe
- Friseur/in
- Metallbauer/in
- Dachdecker/in
- Fleischer/in
- Karosserie und Fahrzeugbaumechaniker/in
- Feinwerkmechaniker/in
- Ofen und Luftheizungsbauer/in
- Wärme, Kälte und Schallschutzisolierer/in
- Büchsenmacher/in
- Klempner/in
- Parkettleger/in
- Bodenleger/in
- Raumausstatter/in
- Uhrenmacher/in
- Textilreiniger/in
- Fachkraft für Holz und Bautenschutz
- Holz und Bautenschützer/in
- Kosmetiker/in
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk Fleischerei
Servicezeiten
Unsere Servicezeiten sind: Montag bis Freitag, 10 - 12 Uhr
valikom@hwk-muenster.de
Geschäftsbereich Bildung und Recht
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Kontakt
Servicezeiten
Montag - Freitag: 10 - 12 Uhr
Ausbildung statt Studium
Unter dem Motto „Kantine statt Mensa“ bieten wir Studienerfahrenen spezielle Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten zum beruflichen Neustart im Handwerk an und bringen sie mit Betrieben zusammen.
Kinder begeistern
Wir fördern die Kooperation zwischen Handwerksbetrieben, Schulen und Kindertagesstätten, um die Handwerksberufe und Aufstiegsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie Erziehungs- und Lehrkräfte erlebbar zu machen.
Weibliche Auszubildende
Wir motivieren Mädchen und junge Frauen zu einer Ausbildung in männerdominierten Berufen und unterstützen Handwerksunternehmen dabei, mehr Frauen für technische Aufgaben zu gewinnen.
Der bundesweit organisierte Girls’Day ist eine Chance für Betriebe, um Schülerinnen ab der 5. Klasse für ein Tagespraktikum in einem männerdominierten Arbeitsbereich des Handwerks zu gewinnen.
Wir bringen die Unternehmen und die Mädchen zu diesem Schnuppertag zusammen.