Betriebsführung

Betriebsaufgabe

Sie können oder wollen Ihr Unternehmen nicht mehr weiterführen? Dann finden Sie hier Hilfe!

Fehlt ein geeigneter Betriebsnachfolger oder kann ein Betrieb z. B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht weitergeführt werden, ist die Betriebsaufgabe unumgänglich. Genauso wie die Gründung eines neuen Unternehmens einer umfangreichen und zielgerichteten Vorbereitung bedarf, um die Gefahr des Scheiterns zu minimieren, so sollte auch die Aufgabe eines Betriebes sorgfältig geplant werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Da es sich bei einem Unternehmen um ein komplexes Gefüge mit einer Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Beziehungen und Verflechtungen handelt, kann eine ungeplante und unkontrollierte Betriebsaufgabe für die Beteiligten im Chaos und in einem finanziellen Desaster enden. Um dies zu verhindern, muss man sich als Inhaber rechtzeitig mit dem Thema befassen. Vor allem im Hinblick auf eventuell erforderliche steuerliche oder juristische Gestaltungsmaßnahmen gilt es, sich früh genug mit dem Steuerberater oder dem juristischen Berater abzustimmen. Ist ein Rechtsakt erst einmal vollzogen, ist es für eine Gestaltung nämlich zu spät und negative Folgen sind nicht mehr umkehrbar.

Die betriebswirtschaftlichen Unternehmensberater der Handwerkskammer Münster stehen Ihnen bei allen Fragen zum Themenkreis Betriebsaufgabe mit Rat und Tat zur Seite.