Förderung

Nutzen Sie die Öffentliche Finanzierungshilfen zu Ihrer Existenzgründung im Handwerk.

Wir als Handwerkskammer Münster stehen unseren Existenzgründern im Handwerk mit Rat und Tat zur Seite. Von der Feststellung des Kapitalbedarfs über die Erstellung von Finanzierungsplänen mit Berücksichtigung von öffentlichen Förderungen und Finanzierungshilfen bis hin zur Vorbereitung von Bankgesprächen unterstützen wir Sie gerne individuell zugeschnitten auf Ihr Gründungsvorhaben.

Öffentliche Finanzierungshilfen

Nutzen Sie die Öffentliche Finanzierungshilfen zu Ihrer Existenzgründung im Handwerk. Hier erhalten Sie einen Überblick.

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Meistergründungsprämie NRW

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie.

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Beratungsprogramm Wirtschaft

Das Beratungsprogramm Wirtschaft bietet Gründungswilligen hierfür finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zum Beraterhonorar.

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Öffentliche Finanzierungshilfen

Die EU, der Bund und das Land unterstützen Unternehmen und Existenzgründern mit diversen Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen mit und ohne Haftungsfreistellung, Zuschüssen und Bürgschaften.
 
Bei der Finanzierungsplanung von anstehenden Investitionen sind unsere betriebswirtschaftlichen Unternehmensberater gerne behilflich und stellen mit Ihnen auch eine Rentabilitätsplanung Ihres Vorhabens auf.

Eine wichtige Grundregel bei öffentlichen Förderprogrammen muss immer beachtet werden: Antragstellung immer vor Realisierung des Vorhabens. Sprechen Sie uns daher bitte möglichst früh an.

Meistergründungsprämie NRW

Höhere Grundförderung, ein Bonus für Übernahmen sowie ein Gründungsbonus speziell für Handwerksmeisterinnen in bestimmten Berufen und mehr Familienfreundlichkeit: Ab 01.01.2025 erweitert die Landesregierung NRW die Meistergründungsprämie NRW als zentrales Unterstützungsangebot für gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Damit wird die Existenzgründung oder die Unternehmensnachfolge für Meisterinnen und Meister in Handwerksberufen noch attraktiver.

So wird die Grundförderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 10.500 Euro auf bis zu max. 11.500 Euro erhöht.

Für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt.

Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind.

Die mögliche Gesamtförderung (inkl. beider Boni) steigt somit auf insgesamt 16.000 Euro.

Der Kreis der Antragsberechtigten wird auf Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation (gemäß 7 Absatz 2 Handwerksordnung und § 50 c Absatz 1 Handwerksordnung) ausgedehnt.

Fristen für Mittelabrufe und Nachweise können verlängert werden: Bei Geburt eines Kindes um 3 Monate und bei Bezug von Elterngeld um 12 Monate (auf Antrag bei der LGH).

Um die Passgenauigkeit der Förderung zu erhöhen, werden ab dem 01.01.2025 Neugründungen bis zu 100.000 Euro gefördert, Betriebsübernahmen bis zu 250.000 Euro (es gelten dabei jeweils die erforderlichen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel gemäß Antrag).

Weitere Informationen folgen zeitnah.

Weiterhin gilt:

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

Beratungsprogramm Wirtschaft

Wer plant, ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen tätig zu beteiligen, sollte sich sorgfältig vorbereiten. Dazu gehört auch eine umfassende Gründungsberatung durch unabhängige Experten.

Das Beratungsprogramm Wirtschaft bietet Gründungswilligen hierfür finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zum Beraterhonorar. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank (Link in der rechten Spalte).

Förderer

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.