Förderung

Nutzen Sie die Öffentliche Finanzierungshilfen zu Ihrer Existenzgründung im Handwerk.

Wir als Handwerkskammer Münster stehen unseren Existenzgründern im Handwerk mit Rat und Tat zur Seite. Von der Feststellung des Kapitalbedarfs über die Erstellung von Finanzierungsplänen mit Berücksichtigung von öffentlichen Förderungen und Finanzierungshilfen bis hin zur Vorbereitung von Bankgesprächen unterstützen wir Sie gerne individuell zugeschnitten auf Ihr Gründungsvorhaben.

Öffentliche Finanzierungshilfen

Nutzen Sie die Öffentliche Finanzierungshilfen zu Ihrer Existenzgründung im Handwerk. Hier erhalten Sie einen Überblick.

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Meistergründungsprämie NRW

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie.

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Beratungsprogramm Wirtschaft

Das Beratungsprogramm Wirtschaft bietet Gründungswilligen hierfür finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zum Beraterhonorar.

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Öffentliche Finanzierungshilfen

Die EU, der Bund und das Land unterstützen Unternehmen und Existenzgründern mit diversen Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen mit und ohne Haftungsfreistellung, Zuschüssen und Bürgschaften.
 
Bei der Finanzierungsplanung von anstehenden Investitionen sind unsere betriebswirtschaftlichen Unternehmensberater gerne behilflich und stellen mit Ihnen auch eine Rentabilitätsplanung Ihres Vorhabens auf.

Eine wichtige Grundregel bei öffentlichen Förderprogrammen muss immer beachtet werden: Antragstellung immer vor Realisierung des Vorhabens. Sprechen Sie uns daher bitte möglichst früh an.

Meistergründungsprämie NRW

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. Durch die Neufassung der Prämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver. So wird die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 7.500 Euro auf bis zu max. 10.500 Euro erhöht.

Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

Förderbedingungen:

  • Voraussetzung ist die Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.
  • Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Vollexistenz im Handwerk.
  • Im Falle der Neugründung und tätigen Beteiligung muss mindestens ein unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Vollzeit oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu je 50 Prozent der Vollzeit für mindestens zusammengerechnet für 12 Monate geschaffen besetzt werden.
  • Die Voraussetzung kann auch mit einem Ausbildungsplatz erfüllt werden. Die Schaffung und Besetzung muss innerhalb von 24 Monaten und der Nachweis über die geschaffenen Mindestmonate innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung der Zuwendung erfolgen.
  • Im Falle der Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze im bisherigen Beschäftigungsumfang für mindestens 12 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten bleiben. Bei Übernahmen eines Betriebes mit weniger als einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind die Bestimmungen für Neugründungen sinngemäß anzuwenden.

Beratungsprogramm Wirtschaft

Wer plant, ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen tätig zu beteiligen, sollte sich sorgfältig vorbereiten. Dazu gehört auch eine umfassende Gründungsberatung durch unabhängige Experten.

Das Beratungsprogramm Wirtschaft bietet Gründungswilligen hierfür finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zum Beraterhonorar. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank (Link in der rechten Spalte).

Förderer

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.