Bildung - Beratung - Service: das ist für die Handwerkskammer Münster ein Auftrag, der verpflichtet!
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nehmen wir die Interessen der selbstständigen Handwerker und deren Beschäftigten in unserem Kammerbezirk wahr.
Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mitglieder und bieten ein umfangreiches Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsangebot an.
Aufgaben der Handwerkskammer Münster
Die Kammer erbringt eine Vielzahl von Aufgaben, die in § 91 der Handwerksordnung festgelegt sind:
- die Förderung der Interessen des Handwerks
- die Unterstützung der Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge, Gutachten und Berichte
- die Führung der Handwerksrolle
- die Führung der Lehrlingsrolle
- die Regelung der Berufsausbildung und Überwachung ihrer Durchführung
- der Erlass von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsordnungen
- die Errichtung von Gesellen-, Fortbildungs- und Meisterprüfungsausschüssen
- die Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks
- die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- die Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Handwerks
- die Förderung der Formgestaltung im Handwerk
- die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden
Service-Zeiten
Sie erreichen uns montags bis donnerstags
von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr.
Telefon 0251 5203-0
Telefax 0251 5203-106
E-Mail info@hwk-muenster.de