Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Betriebsübernahme,
- Änderung der Nutzung,
- Bau- und Erweiterungsabsichten,
- heranrückende Wohnbebauung,
- Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
- Planen von Straßenbaumaßnahmen und
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Nachbarrecht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!
Baurecht und Bauberatung
- Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
- Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
- Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
- Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
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Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.
Ascheberg
- 1. Änderung des Bebauungsplanes A 73 „Bahnhofsgärten“, bis zum 28.11.24
- Aufstellung des Bebauungsplanes A 82 „Vennkamp II“, bis zum 06.12.24
- 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Vennkamp II, bis zum 06.12.24
Bocholt
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8-21 „Erweiterung des Industrieparks“, bis zum 13.12.24
Greven
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70.11 „Segelflugplatz – westliche Erweiterung“, bis zum 01.12.24
- 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven, bis zum 01.12.24
Gronau
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 198 II „Euregio-Quartier 2a“, bis zum 04.12.24
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 „Vor der Steenkuhle“, bis zum 04.12.24
- 111. Änderung des Flächennutzungsplanes, bis zum 04.12.24
Horstmar
- 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Im Lau II“, bis zum 22.11.24
- 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Horstmar, bis zum 22.11.24
Hörstel
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104a „Reitsportkompetenzzentrum“, bis zum 29.11.24
- 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel, bis zum 29.11.24
Ibbenbüren
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Dörenthe“, bis zum 22.11.24
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Alstedde – Hof Bögel“, bis zum 22.11.24
Isselburg
- 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Anholt BO 3 analog zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isselburg, bis zum 29.11.24
- 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isselburg analog zur 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Anholt BO 3, bis zum 29.11.24
Lienen
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Nördlich Schwarzer Weg“, bis zum 11.12.24
Lüdinghausen
- 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen, bis zum 25.11.24
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Leversumer Straße – Nord“, bis zum 25.11.24
Nordkirchen
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wierling“, bis zum 29.11.24
- 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen, bis zum 29.11.24
Ochtrup
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44.03 „Baugebiet westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 17.11.24
- 113. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 17.11.24
Reken
- 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Telgerkamp“ Ortsteil Groß Reken, bis zum 22.11.24
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202 „Landsberstraße“, Ortsteil Maria Veen, bis zum 22.11.24
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 408 „Friedhof Klein Reken“, bis zum 22.11.24
- 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reken für den Bereich Landsbergstraße, Ortsteil Maria Veen, bis zum 22.11.24
- 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reken für den Bereich Dorstener Straße 31-33, Ortsteil Groß Reken, bis zum 22.11.24
Steinfurt
- 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lütke Hasfeld“ im Ortsteil Burgsteinfurt, bis zum 25.11.24
Telgte
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Orkotten/ Alfred-Krupp-Straße“, bis zum 15.12.24
- 85. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Orkotten II – Teil West“, bis zum 15.12.24
Vreden
- 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Vreden, bis zum 06.12.24
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Doemern-Höchte“, bis zum 06.12.24
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Lärchenstraße“, bis zum 06.12.24
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Hochwasserschutz
Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.
Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?
Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.
Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?
Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.