Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Betriebsübernahme,
- Änderung der Nutzung,
- Bau- und Erweiterungsabsichten,
- heranrückende Wohnbebauung,
- Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
- Planen von Straßenbaumaßnahmen und
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Nachbarrecht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!
Baurecht und Bauberatung
- Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
- Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
- Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
- Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
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Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.
Billerbeck
- Änderung einer Satzung mit örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung), bis zum 02.02.25
- 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck, bis zum 05.02.25
Coesfeld
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“, bis zum 27.01.25
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 121.5 „Kupferstraße/ Gerichtswall“, bis zum 23.02.25
Dülmen
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Paul-Gerhardt-Schule“, bis zum 05.02.25
- 100. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Paul-Gerhardt-Schule“, bis zum 05.02.25
Gelsenkirchen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Neue Zeche Westerholt, westlicher Teil“, bis zum 21.02.25
- Änderungsverfahren zum gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) „52 GE/BO nördlich Watermanns Weg“, bis zum 13.02.25
- Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Gelsenkirchen, bis zum 17.02.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 405.3 „Dienstleistungsareal ehem. Katastrophenschutzzentrum“, bis zum 21.02.25
Gescher
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Solarpark nördlich der B 525“, bis zum 03.02.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Pankratiusstraße – Rottkamp“, bis zum 03.02.25
- 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gescher, bis zum 03.02.25
- 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gescher, bis zum 03.02.25
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Esch“, bis zum 17.02.25
Gronau
- 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie am Berge“ der Stadt Gronau, bis zum 02.02.25
Havixbeck
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der Schützenstraße“, bis zum 03.02.25
Heiden
- 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heiden, bis zum 17.02.25
Herten
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 185 „Neue Zeche Westerholt, östlicher Teil“, bis zum 21.02.25
- 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neue Zeche Westerholt, östlicher Teil“, bis zum 21.02.25
Hopsten
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Rheiner Straße / Kanalstraße – 1. BA“, bis zum 31.01.25
- 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hopsten, bis zum 31.01.25
Horstmar
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbegebiet Wirloksbach II Nord“, bis zum 07.02.25
- 30. Änderung des Flächennutzungsplanes analog zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Horstmar, bis zum 07.02.25
- 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Horstmar, bis zum 05.02.25
Ibbenbüren
- 1. Vereinfachte Änderung es Bebauungsplanes Nr. 14 „Neue Bockradener Straße“, bis zum 30.01.25
Isselburg
- 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Anholt BO 3, bis zum 09.02.25
- 99. Änderung des Flächennutzungsplanes analog zum Bebauungsplan Anholt BO 3, bis zum 09.02.25
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Isselburg Nr. 13, bis zum 09.02.25
- 103. Änderung des Flächennutzungsplanes analog zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Isselburg Nr. 13, bis zum 09.02.25
Ladbergen
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Lütke Rott“, bis zum 31.01.25
- 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ladbergen, bis zum 31.01.25
Metelen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Vietsesch“, bis zum 12.02.25
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Seniorenwohnanlage Metelener Heide“, bis zum 12.02.25
Mettingen
- 51. Änderung der Gemeinde Mettingen, bis zum 31.01.25
Nordwalde
- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Westlich Weidkamp/ Amtmann-Daniel-Straße“, bis zum 03.02.25
- 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordwalde, bis zum 03.02.25
Nottuln
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lerchenhain“, bis zum 28.01.25
Rhede
- 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhede, bis zum 03.02.25
- 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rhede, bis zum 03.02.25
Sassenberg
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Reckstraße“, bis zum 20.02.25
Stadtlohn
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Maschinenfabrik Dücker“, bis zum 21.02.25
Steinfurt
- 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Wehrkamp/ Klippkamp/ Auf dem Windhorst“ Stadtteil Borghorst, bs zum 18.02.25
Tecklenburg
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Amazone“ im Ortsteil Leeden, bis zum 13.02.25
- 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Leeden der Stadt Tecklenburg, bis zum 13.02.25
Vreden
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Lebensmittelmarkt Ottensteiner Straße“, bis zum 14.02.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 „Ottensteiner Straße / Norbertstraße“, bis zum 14.02.25
- 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vreden, bis zum 14.02.25
Wadersloh
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „GE-Logistik Wadersloh Süd-West“, bis zum 07.02.25
Wettringen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ehem. Ziegelei Rothenberge II“, bis zum 20.02.25
- 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wettringen, bis zum 20.02.25
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Hochwasserschutz
Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.
Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?
Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.
Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?
Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.