Rund um den Betriebsstandort
Standortfragen
Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihren Betriebsstandort zu treffen.

Bei vielen Anlässen ist es sinnvoll den derzeitigen oder künftig geplanten Betriebsstandort zu analysieren. So ist es möglich, rechtzeitig und ohne finanziellen Schaden Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Anlässe sind beispielsweise:
- Betriebsübernahme,
- Änderung der Nutzung,
- Bau- und Erweiterungsabsichten,
- heranrückende Wohnbebauung,
- Bauabsichten des Nachbarn oder in der Nachbarschaft,
- Planen von Straßenbaumaßnahmen und
- Eröffnungen von Bauleitplanverfahren.
Folgende Punkte sind zu prüfen:
- Baurechtliche Bestimmungen,
- Umweltschutz,
- Arbeitsschutz,
- Nachbarrecht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Standortwahl oder bei Standortproblemen!
Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Baurecht und Bauberatung
- Sie haben Fragen zur Baunutzungsverordnung, zum Baugesetzbuch oder zur Landesbauordnung?
- Sie möchten mehr über die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben erfahren? Sie fragen sich, wer bauvorlageberechtigt ist?
- Sie benötigen Informationen zu den Themen Bauleitung, Abstandsflächen, Schallschutz, Fachunternehmer oder Stellplatznachweis?
- Fragen zum privaten Bauvertragsrecht, der VOB oder des Werkvertragsrechts beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung.
Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Münster wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Die Handwerkskammer Münster informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Münster zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt? Sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.
Altenberge
- 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Paschhügel II“, bis zum 30.04.25
Ascheberg
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 80 „Hemmen II“, bis zum 25.04.25
- 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg, bis zum 25.04.25
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 1 „Ortskern Ost“, bis zum 25.04.25
- 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 3 „Altenhamm“, bis zum 28.04.25
Billerbeck
- 10. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“, bis zum 07.04.25
Coesfeld
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Wohngebiet Kalksbecker Heide“, bis zum 21.04.25
Dorsten
- 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 200 „Nahversorgunszentrum Rhade“, bis zum 05.05.25
Ennigerloh
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pestalozzi-Quartier“, bis zum 13.04.25
- 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ostenfelder Straße/ WLE“, bis zum 27.04.25
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ostenfelder Straße/ WLE“, bis zum 27.04.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 219 „Wohnmobilstellplatz“, bis zum 27.04.25
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Sportpark“, bis zum 27.04.25
Greven
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50.5 „Heimstättenweg/ Sandweg“, bis zum 30.04.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73.11 „Reit- und Fahrverein St. Martin II – Erweiterung, bis zum 09.05.25
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 73.11, bis zum 25.04.25
Haltern am See
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Buttstraße“ im Ortsteil Hullern, bis zum 11.04.25
- 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buttstraße – Hullern“, bis zum 11.04.25
Heiden
- 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heiden, bis zum 01.04.25
Laer
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Freisenbrock IV“, bis zum 23.04.25
Münster
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 517 „Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße“, bis zum 10.04.25
Nordkirchen
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Große Feld I“, bis zum 02.05.25
Nottuln
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 158 „Heitbrink II“, bis zum 25.04.25
- 92. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heitbrink II“, bis zum 25.04.25
Ochtrup
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44.03 „Baugebiet westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 13.04.25
- 113. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Westlich der Straße Am Spieker“, bis zum 13.04.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Gewerbe- und Industriegebiet Weiner“, bis zum 22.04.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 „Baugebiet westlich der Lambertischule“, bis zum 22.04.25
- 108. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Erweiterung Weinerpark, bis zum 22.04.25
Oelde
- 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde, bis zum 15.04.25
Oer-Erkenschwick
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Schüttacker/ Westerbach“, bis zum 02.05.25
Olfen
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Freizeitanlage Naturerlebnisbad Olfen“, bis zum 22.04.25
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Olfen, bis zum 22.04.25
Ostbevern
- 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Nord Teil I“, bis zum 18.04.25
Rhede
- Neuaufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Rhede, bis zum 28.04.25
Rosendahl
- Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Südlich der Hauptstraße“, bis zum 14.04.25
- 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl, bis zum 14.04.25
Schöppingen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Rettungswache und Feuerwehrgerätehaus“, bis zum 02.05.25
- 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen, bis zum 02.05.25
Sendenhorst
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.2 „Schörmel-West“, bis zum 28.04.25
Steinfurt
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nördlich Lindenstraße“ im Stadtteil Borghorst, bis zum 09.05.25
Tecklenburg
- 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Tecklenburg, bis zum 09.05.25
Vreden
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“, bis zum 25.04.25
- 7. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 g „Industriegebiet Gaxel“, bis zum 05.05.25
Warendorf
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Kleingarten Fischerstraße“, bis zum 13.04.25
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“, bis zum 30.04.25

Kontakt
Patrick Henke
- 0251 5203-121
- patrick.henke@hwk-muenster.de
Angelina Stöck
- 0251 5203-122
- angelina.stoeck@hwk-muenster.de
Hochwasserschutz
Unwetterkatastrophen richten nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Handwerksunternehmen große Schäden an. Keller oder ganze Betriebsgelände stehen unter Wasser. Darüber hinaus kommt es zu Produktionsausfällen, weil Strom und Gas abgeschaltet werden müssen oder Arbeitskräfte ausfallen. Die Handwerkskammer Münster und das Projekt „X-Regio Weiterhin Sicher Arbeiten" geben Unternehmen Tipps zum Schutz vor solchen Ereignissen und Empfehlungen für die Entwicklung eigener Gefahren- und Abwehrplanungen.
Zunächst sollten Handwerksbetriebe allgemein prüfen, wie groß das Risiko ist, dass Wasser eintritt und Schäden verursacht: Liegt der Betrieb in einem Überschwemmungsgebiet oder einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet? Berücksichtigt der Alarm- und Gefahrenplan auch Hochwasser? Wie hoch darf der Wasserstand maximal steigen, ohne Betriebsbereiche zu gefährden? Ab 20 Zentimeter Überflutung ist keine Evakuierung mehr möglich. Auf welchen Wegen könnte Wasser eintreten (Oberflächenwasser, Abwasser, Kühlwasser, Grundwasser)? Wie groß ist das Risiko eines Schadens? Gibt es eine Versicherung beziehungsweise Rücklagen?
Zur Prävention: Wer ist für die Gefahrenabwehr im Unternehmen zuständig? Gibt es einen Evakuierungsplan für Menschen und Güter? Wie viel Zeit ist dafür erforderlich? Liegen eine Inventarliste und Fotos des Inventars vor? Welche Bereiche haben Priorität? Sind Notstromaggregate, Server und Archive über der maximalen Wasserhöhe installiert? Gibt es Backups wichtiger Daten und Systeme? Wie lange sind Strom, Wasser und Zufahrtswege voraussichtlich verfügbar? Es empfiehlt sich, bei Neu- und Umbaumaßnahmen Werkshallen und so weiter höher zu legen. Zudem sollte klar sein, wie bei Hochwasser ein Notfallbüro eingerichtet wird, um Geschäfts- und Informationsprozesse zu gewährleisten. Können bei Überschwemmung bestimmte Prozesse in sichere Gebiete verlagert werden? Ein Ansprechpartner für Hochwasser definiert seine Aktivitäten und übt diese.
Im Notfall ist es wichtig, dass der Informationsfluss über die anstehenden Maßnahmen gesichert bleibt. Sind Noteinrichtungen (Stromaggregate, Abdichtungen, Spuntwände, Sandsäcke und Pumpen) aufgebaut und einsatzfähig? Wie viele Mitarbeiter stehen noch zur Verfügung und wie ist die Notfallbesetzung? Wurde die Notfallplanung der tatsächlichen Situation angepasst? Ist das Betriebsgelände vollständig geräumt, das leerstehende Gelände gesichert und der zuständige Ansprechpartner des Unternehmens handlungsfähig? Ist der kontinuierliche Informationsaustausch mit Verwaltungen, Lieferanten und Kunden organisiert? Stehen Anlagen und Tore offen? (Geschlossene Tore können durch steigenden Wasserdruck mehr Schaden verursachen als durchströmendes Wasser.) Außerdem: Kann das Unternehmen bei der Hochwasserbekämpfung unterstützen, indem es Geräte und Personen bereitstellt?
Nach dem Notfall muss die Inventarisierung des Schadens und vor dem Betreten des Geländes die Sicherheitsüberprüfung organisiert werden. Funktionieren Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, Straßen und Telekommunikation wieder? Laufen Reinigung und Schadensbeseitigung plangemäß? Werden evakuierte Güter rückgeführt? Achtung: Nassgewordene Computer sollten nicht einfach eingeschaltet werden. Am besten prüft ein Fachmann zunächst, ob die Festplatte trockengeblieben ist und an einen anderen Computer angeschlossen werden kann. Spezialfirmen können nasses Papier gefriertrocknen. Auch die Produktion sollte gut geplant wiederaufgenommen und Kunden und Lieferanten über Produktion und Erreichbarkeit informiert werden.
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