Ein Auslandsaufenthalt bietet Auszubildenden und Fachkräften im Handwerk die einzigartige Gelegenheit, internationale Erfahrungen zu sammeln, ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern und wertvolle interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.
Durch die gezielte Förderung und Begleitung der Handwerkskammer werden diese Aufenthalte zu einer wertvollen Investition in die berufliche Zukunft. Ausbildungsbetriebe profitieren zudem von gut ausgebildeten Mitarbeitern mit globalem Know-how.
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Auszubildende
Ob als Tischler nach Australien, als Metallbauer nach Spanien, als Konditor nach Schweden oder Dachdecker nach Namibia - Als Azubi kannst du die Welt entdecken und spannende Arbeitsorte innerhalb und außerhalb von Europa kennenlernen. Du bist neugierig geworden und möchtest mehr über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes erfahren? Dann nimm gerne Kontakt zu uns auf. Ein paar erste Fragen beantworten wir dir auch schon hier. Eine ausführliche individuelle Beratung ersetzt das jedoch nicht.
Gute Gründe
- persönliche und fachliche Weiterentwicklung
- Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen
- Einblicke in andere Kulturen und Arbeitsweisen
- Verbesserung beruflicher Möglichkeiten
- neue Menschen kennenlernen
- von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren
Wer darf ein Auslandspraktikum machen?
Grundsätzlich können alle Auszubildenden unabhängig vom Gewerk ein Auslandspraktikum absolvieren. Voraussetzung ist nur, dass der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule dem Aufenthalt zustimmen.
Was muss mein Ausbildungsbetrieb beachten?
Während des Auslandspraktikums bleibt dein Vertrag bestehen, der Auslandsaufenthalt wird Teil deiner Ausbildung (BBiG § 2). Das bedeutet, dass dich dein Ausbildungsbetrieb freistellt. Deine Ausbildungsvergütung wird weitergezahlt und du nimmst dir keinen Urlaub. Auf deinen Betrieb kommen keine weiteren Kosten zu. Solltest du mit dem Gedanken spielen, ein Auslandspraktikum zu machen, sprich frühzeitig mit deinem Betrieb über deine Pläne.
Wohin kann ich reisen?
Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich. Oftmals ist die Entscheidung für ein Land jedoch abhängig von den Lerninhalten und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb oder einem passenden Projekt in der Entwicklungszusammenarbeit können wir dir bei Bedarf behilflich sein.
Wie lange darf das Praktikum gehen?
Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2) darf bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das 9 Monate. Erfahrungsgemäß entscheiden sich Auszubildende in Absprache mit ihren Betrieben für eine Dauer von 4 bis 8 Wochen.
Wie bin ich versichert?
Im europäischen Ausland besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherung weiter. Dazu muss dein Ausbildungsbetrieb die sogenannte A1-Bescheinigung beantragen. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Werde ich finanziell unterstützt?
Neben deiner Ausbildungsvergütung stehen dir unterschiedliche Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Das ist z. B. das Bildungsprogramm Erasmus+ oder das Projekt Ausbildung Weltweit des BMBF. Wir helfen dir bei der Beantragung der Fördergelder weiter. Die Förderung erfolgt nach festen Sätzen und deckt Reise- und Unterbringungskosten ab.
Bekomme ich ein Zertifikat für mein Praktikum?
Damit du die Teilnahme an einem Auslandspraktikum und die damit verbundenen gewonnenen Kompetenzen auch für künftige Bewerbungen nachweisen kannst, erhältst du nach Abschluss das Zertifikat „Europass Mobilität“. Wenn du deine internationalen Erfahrungen noch fundierter gestalten möchtest, könnte die Zusatzqualifikation zum Europaassistenten für dich spannend sein (siehe Links).
Fachkräfte
Ob als Tischler nach Australien, als Metallbauer nach Spanien, als Konditor nach Schweden oder Dachdecker nach Namibia – Auch als Fachkraft können Sie spannende Arbeitsorte innerhalb und außerhalb von Europa kennenlernen. Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ein paar erste Fragen beantworten wir auch schon hier. Eine ausführliche individuelle Beratung ersetzt das jedoch nicht.
Gute Gründe
- persönliche und fachliche Weiterentwicklung
- Ausbau von Fremdsprachenkenntnissen
- Einblicke in andere Kulturen und Arbeitsweisen
- Verbesserung beruflicher Möglichkeiten
- neue Menschen kennenlernen
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt gehen?
Es gibt keine rechtliche Begrenzung, wie lange Ihr Auslandsaufenthalt dauern darf. In der Regel findet er im Rahmen einer sogenannten Entsendung statt und ist individuell mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Dies sollte auch schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dies entfällt natürlich bei Fachkräften ohne bestehendes Arbeitsverhältnis.
Wo kann der Auslandsaufenthalt stattfinden?
Auslandsaufenthalte sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung eines Ziellandes die Lerninhalte, die Ihnen geboten werden können. Ob europäisches oder weltweites Ausland, ob Arbeitstätigkeit, Praktikum oder Entwicklungsarbeit – die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Wie bin ich versichert?
In der Regel bleibt der Wohnsitz im Inland während der Entsendung bestehen, deshalb ist auch der Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig. Halten Sie sich länger als 183 Tage im Ausland auf, steht dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Im europäischen Ausland greift in der Regel der Schutz Ihrer Krankenversicherung. Wer mehr als den Basisschutz wünscht oder ins außereuropäische Ausland reicht, kann eine private Zusatzversicherung abschließen. Gleiches gilt für eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Werde ich finanziell unterstützt?
Das Programm Erasmus+ fördert junge Fachkräfte bis zu einem Jahr nach Abschluss der Gesellenprüfung. Ebenso stehen Fördermittel während einer staatlich anerkannten Weiterbildung sowie ein Jahr nach Abschluss zur Verfügung. Für ein Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit stehen Fördergelder bis zu einem Alter von 28 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie individuell eine Praktikumsvergütung mit Ihrem Praktikumsbetrieb verhandeln. Bei einem länger geplanten Auslandsaufenthalt bietet sich eine sozialversicherungspflichte Arbeitstätigkeit mit vollem Gehalt an.
Ausbildungsbetriebe
Ob als Tischler:in nach Australien, als Metallbauer:in nach Spanien, als Konditor:in nach Schweden oder Dachdecker:in nach Namibia: Mit der Unterstützung eines Auslandspraktikums können Sie Ihren Nachwuchs sowohl fachlich als auch persönlich fördern und sich im Wettstreit um potenzielle Auszubildende positionieren. Sie spielen mit dem Gedanken, ihre Auszubildenden für ein Praktikum ins Ausland zu entsenden und möchten mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Prozesse erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ein paar erste Fragen beantworten wir bereits hier.
Gute Gründe
- Förderung der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung junger Mitarbeitender
- Gewinn qualifizierter Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen, internationalen Erfahrungen und interkultureller Kompetenz
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Chance für das Ausbildungsmarketing
- Auszeichnung durch HWK Münster möglich
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für ein Auslandspraktikum?
Die rechtliche Grundlage für einen Auslandsaufenthalt findet sich im Berufsbildungsgesetz (§ 2 Lernorte der Berufsbildung). Auszubildende haben die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen, wenn die dortige Tätigkeit dem Ausbildungsziel dient. Ausschlaggebend ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, denn es besteht kein Anspruch auf ein Praktikum. Der Ausbildungsbetrieb darf die Dauer und den Zeitraum des Praktikums bestimmen. In der Regel dauern Auslandspraktika während der Ausbildung zwischen 4 und 8 Wochen. Mit der Zustimmung zum Auslandspraktikum wird dieses Teil der Berufsausbildung und muss der zuständigen Kammer gemeldet werden. Damit einhergehend verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb, die Ausbildungsvergütung während des Praktikums weiterzuzahlen. Außerdem dürfen die Auszubildenden keinen Urlaub während des Praktikums nehmen. Die Pflicht zur Führung des Berichtsheftes durch die Auszubildenden besteht weiter.
Wer organisiert das Auslandspraktikum?
Die Organisation des Auslandsaufenthaltes liegt grundsätzlich bei den Auszubildenden. Für eine individuelle Beratung, die Betreuung im gesamten Organisationsprozess, das Bereitstellen von Kontakten zur Partnern und Betrieben im Ausland sowie Tipps zur Vorbereitung steht die Mobilitätsberatung der Handwerkskammer Münster zur Verfügung.
Wie wird das Auslandspraktikum finanziert?
Neben der regulären Ausbildungsvergütung stehen den Auszubildenden Fördergelder aus dem Programm Erasmus+ (EU) oder AusbildungWeltweit (BMBF) zur Verfügung. Die Mobilitätsberatung unterstützt bei der Beantragung der Fördergelder.
Wie sind die Auszubildenden im Praktikum versichert?
Im europäischen Ausland besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherung weiter. Der Ausbildungsbetrieb muss dafür die A1-Bescheinigung bei der Krankenversicherung beantragen. Diese Bescheinigung müssen Auszubildende während des Auslandsaufenthaltes mit sich führen. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Kontakt
Erfahrungsberichte
Junge Handwerkerinnen und Handwerker für Entwicklungszusammenarbeit in Namibia gesucht
Intercutural Relations e.V sucht Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Handwerk bis zum Alter von 28 Jahren für einen Arbeitseinsatz in Namibia. Im Herbst 2024 werden mehrere Gruppen mit Handwerker:innen nach Namibia fliegen und dort Bau- und Renovierungsarbeiten an der Suppenküche einer Schule sowie an einem deutsch-namibischen Begegnungszentrum vornehmen.
„Der Respekt vor der Tradition und gleichzeitig die Art des Bauprozesses fasziniert mich“
Eigentlich absolviert Britta ihre Ausbildung zur Tischlerin im Betrieb metrica in Rosendahl-Holtwick. Für ein vierwöchiges Auslandspraktikum in Kanada hat ihr Heimatbetrieb sie freigestellt und eine ganz besondere Erfahrung ermöglicht.
Kontaktstelle Ausland der Handwerkskammer Münster zeichnet Betriebe aus
Die Kontaktstelle Ausland der Handwerkskammer (HWK) Münster zeichnet vier Betriebe aus, die ihren Lehrlingen wiederholt ein Auslandspraktikum ermöglicht und mindestens fünf Auszubildende entsendet haben. Julia Wedderkopf und Andreas Bendel von der HWK Münster übergaben die Urkunden.