Die Zahl der Soloselbstständigen im Handwerk hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erhöht. Diese Gruppe der Selbständigen stellt mittlerweile gem. einschlägiger Studien mit ca. 42% einen signifikanten Anteil an den gesamten Handwerksbetrieben dar und sieht sich besonderen Herausforderungen gegenüber, die eine gezielte Unterstützung erfordern.
Angesichts dieser Entwicklungen haben die HWK Münster sowie weitere Akteure ein umfassendes Angebot ausschließlich für Soloselbstständige entwickelt, um diese bereits frühzeitig beim weiteren Unternehmenswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Kontakt
Info-Veranstaltungen
Im Rahmen der Management Werkstatt der HWK Münster werden in regelmäßigen Abständen spezielle Veranstaltungen für Soloselbstständige angeboten. Hierbei werden verschiedene unternehmerische Fragestellungen thematisiert, z.B. Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung, soziale Absicherung, Arbeitssicherheit, Digitalisierung oder personelles Wachstum. Die Teilnahme ist kostenlos.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Die betriebswirtschaftliche Beratung der HWK Münster unterstützt Soloselbstständige individuell im Beratungsgespräch zu allen Fragen der Betriebsführung und begleitet beim weiteren Unternehmenswachstum. Das Angebot der Betriebsübergabeberatung schließt die Gruppe der Soloselbstständigen mit ein.
Existenzgründung im Nebenerwerb
Darüber hinaus bietet die HWK Münster umfangreiches Informationsmaterial und Beratung für Soloselbstständige an, die sich zunächst im Nebenerwerb ausprobieren möchten. Hierfür steht detailliertes Informationsmaterial im Leitfaden „Existenzgründung im Nebenerwerb“ bereit.
Weiterbildungen
Das Bildungszentrum HBZ der Handwerkskammer Münster bietet eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen auch für Selbständige im Handwerk an. Dazu zählen Meisterkurse, betriebswirtschaftliche, technische und gestalterische Weiterbildungen. Diese dienen dazu, die Qualifizierung und Fachkompetenz von Selbständigen zu erweitern und Sie auf Führungs- oder Managementaufgaben vorzubereiten.
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Förderprogramme
SoloFit NRW
Das Projekt „SoloFit NRW“ wird als Teil des Programms „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Es richtet sich an Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger und zukunftsfähiger zu machen. Die Förderung umfasst bis zu 90 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR für Qualifizierungsmaßnahmen, somit maximal 4.500 Euro. Voraussetzung ist eine Beratung bei einer anerkannten Stelle, um den Qualifizierungsscheck zu erhalten.
Beratungsprogramm Wirtschaft
Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft, das vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds gefördert wird, können Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen gefordert werden. Dies schließt auch Kleinstbetriebe von Soloselbstständigen ein, die o.g. Beratungsleistungen vor dem Übergang von Neben- zum Haupterwerb von unabhängigen Experten benötigen. Für Beratungen zu Neugründungen können bis zu sechs, zum Übergang einer Gründung im Nebenerwerb zum Haupterwerb können bis zu vier Beratungstagewerke gefördert werden.
NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.Mikrodarlehen der NRW.Bank bietet Existenzgründern und jungen Unternehmen die Möglichkeit einer Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung mit einem Volumen bis maximal 50.000 EUR zu beantragen. Nähere Informationen zum NRW.Mikrodarlehen finden Sie unter www.nrwbank.de/mikrodarlehen. Dort können Sie auch die aktuellen Zinskonditionen einsehen. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre mit 6 tilgungsfreien Monaten. Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich. Sicherheiten seitens des Antragsstellers müssen nicht geleistet werden. Es gilt zu beachten, dass vor Finanzierungszusage mit dem Vorhaben nicht begonnen werden darf.
ERP Gründerkredit Startgeld
Bei einem Fremdkapitalbedarf von bis zu 125 T€ kann das ERP Gründerkredit Startgeld zur Finanzierung des Vorhabens von Existenzgründern und jungen Unternehmen, die auch im Nebenerwerb tätig sind, herangezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Betriebsinhaber selbst die Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Handwerks erfüllt. Sicherheiten werden größtenteils über die KfW via einer Haftungsfreistellung i.H.v. 80% übernommen. Die Laufzeiten für Darlehen aus diesem Programm betragen wahlweise zehn Jahre bei bis zu zwei tilgungsfreien Jahren oder fünf Jahre mit der Möglichkeit, bis zu zwölf tilgungsfreie Monate in Anspruch zu nehmen. Die aktuellen Zinssätze finden sie unter folgendem Link: www.kfw.de/konditionen. Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags. Bis zu 50 T€ können dabei auf die Finanzierung von Betriebsmitteln entfallen. Für die Beantragung der Mittel gilt das sogenannte „Hausbankprinzip“. Dies bedeutet, dass der Ansprechpartner für die Beantragung der genannten Mittel die Hausbank oder eine regional ansässige Alternative ist. Diese beantragt dann, wenn sie sich zur Begleitung des Vorhabens entschließt, die Refinanzierung bei der KFW-Mittelstandsbank.