Jugendlichen eine Perspektive für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben, ist das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, kurz EQ. Zwischen sechs und zwölf Monate haben sie die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einem Unternehmen zu erproben und sich auf eine spätere Ausbildung vorzubereiten. Betriebe, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung anbieten, werden finanziell unterstützt.
Zudem bietet das Programm den Unternehmen eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und in Ruhe entscheiden zu können, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen werden kann. Die Einstiegsqualifizierung kann auf eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden. Während der Einstiegsqualifizierung besteht in Nordrhein-Westfalen für Jugendliche bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, Berufsschulpflicht. Der Betrieb, der die Einstiegsqualifizierung anbietet, ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer oder die Teilnehmerin im Anschluss in eine Ausbildung oder Berufstätigkeit zu übernehmen.
Inhalte der Einstiegsqualifizierung
Während der Einstiegsqualifizierung werden den Jugendlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sie auf eine anschließende Berufsausbildung vorbereiten. Hierfür wurden vom Handwerk Qualifizierungsbausteine entwickelt. Die Arbeitgeber können passgenau die Bausteine auswählen, die für die Ausbildung in ihrem Betrieb besonders geeignet sind oder eigene Qualifizierungsbausteine entwickeln.
Gefördert werden:
- Ausbildungsbewerber, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und aus individuellen Gründen nur eingeschränkte Vermittlungschancen haben und auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße ausbildungsfähig sind, und
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Höhe und Dauer der Förderung
Arbeitgeber, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten, erhalten auf Antrag von der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter oder der jeweiligen Optionskommune einen Zuschuss zur Vergütung von maximal 276,00 Euro und einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderdauer beträgt zwischen 4 und 12 Monaten. Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Vertrag
Sind die Voraussetzungen einer Förderung mit der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter oder der Optionskommune geklärt, schließen Betrieb und Jugendliche/r einen versicherungspflichtigen Qualifizierungsvertrag über die Dauer von mindestens sechs und maximal zwölf Monaten. Soweit der Jugendliche eigene Kinder erzieht oder Familienangehörige pflegt, können auch Teilzeitverträge ab 20 Stunden pro Woche abgeschlossen werden. Die Handwerkskammer Münster hält entsprechende Formularverträge für Sie bereit. Der Vertragsschluss muss der Handwerkskammer angezeigt werden.
Nachweis der Einstiegsqualifizierung
Der Betrieb stellt für jeden Qualifizierungsbaustein, den der Jugendliche abgeschlossen hat, ein Zeugnis aus. Ein Zeugnismuster ist ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Die Handwerkskammer stellt abschließend ein Zertifikat aus, in dem unter Berücksichtigung der betrieblichen Zeugnisse die Einstiegsqualifizierung bestätigt wird.