Online-Veranstaltung „Entschuldung nach Corona“
Wir alle befinden uns noch immer in einer herausfordernden Zeit. Ein Großteil der Wirtschaft war infolge der Pandemie genötigt, bestehende Reserven einzusetzen und sich zusätzlich zu verschulden, z.B. über KFW-Mittel. Für viele stellen sich nun drängende Fragen: Bin ich nach dem Ende des Lockdowns kapitaldienstfähig? Existieren (gesetzlich geregelte) Möglichkeiten der Entschuldung?
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber Spezialregelungen zur Frage der Insolvenzantragspflicht geschaffen und laufend angepasst. Ferner wirkte die Pandemie als Beschleuniger bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Schaffung eines Restrukturierungsverfahrens außerhalb der Insolvenzordnung, dem Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG). In der aktuellen Situation stellt sich oftmals die Frage, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die derzeit vorhandenen Reglungen genutzt werden können, um einen Schuldenschnitt bei Erhaltung des Unternehmens zu erreichen.
Das Kompetenznetzwerk Zukunftssicherung Münster, dem die Handwerkskammer Münster angehört, bietet am 12.04.2021 um 18 Uhr eine Online-Veranstaltung an. Sie soll die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizzieren und eine Antwort darauf geben, ob und wann Schritte zur Entschuldung eingeleitet werden können.
Referenten sind Rechtsanwalt Andre Kremer, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, MÖNIG Wirtschaftskanzlei und Rechtsanwalt und Dirk Hofschulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Alpmann Fröhlich. Im Rahmen eines etwa einstündigen Vortrags werden sie die aktuellen Themen darstellen und danach für Fragen zur Verfügung stehen.
Bitte melden Sie sich bis zum 11.04.2021 auf folgender Internetseite an: www.win-muenster.de/anmeldung