Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Münster ist durch das Justizministerium NRW als Gütestelle anerkannt. Sie schlichtet Streitfälle zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten, Bauingenieuren und Sonderfachleuten. Ziel ist die Herbeiführung einer Einigung der Parteien.
Zur Durchführung des Verfahrens sind von den beteiligten Parteien vorab Kostenvorschüsse zu leisten.
Der Handwerkskammer steht ein Vorsitzender Richter a. D. eines Bausenats am Oberlandesgericht Hamm als Schlichter zur Verfügung, der auf dem Gebiet des privaten Baurechts tätig ist.
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Bauschiedsgericht
Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Münster kann durch eine Vereinbarung der Parteien auch als Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) zusammentreten. Im Gegensatz zur Bauschlichtungsstelle ist das Bauschiedsgericht in den Fällen, in denen die Parteien zu keiner Einigung gelangen, befugt, den Streitfall durch einen Schiedsspruch endgültig zu entscheiden.