XRechnung, ZUGFeRD & Co.

E-Rechnung

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen. Hier erhalten Sie sämtliche relevanten Informationen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können. Wir haben Ihnen die wichtigsten Tools für die reibungslose Einführung und Umsetzung in Ihrem Betrieb zusammengestellt.

Kontakt

Ralph Ewringmann

Checkliste E-Rechnung

Die E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind dies vor allem die Rechnungsformate "XRechnung" und das hybride Format "ZUGFeRD" (ab Version 2.0.1). 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Datev haben gemeinsam eine Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks erarbeitet. Anhand des Fragenkatalogs können Sie klären, ob Sie für den Empfang von E-Rechnungen ein geeignetes E-Mail-Postfach haben, ob Sie die Rechnungen mit entsprechenden Tools visualisieren können (mit einem sogenannten "Viewer", siehe unten) und ob Sie die E-Rechnungen GoBD-konform (gemäß der gesetzlichen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) archivieren können.

E-Rechnungsviewer

Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, benötigen Sie eine Software zur Visualisierung des Datensatzes, einen sogenannten "Viewer".

Das Bundesfinanzministerium stellt solch einen kostenlosen E-Rechnungsviewer auf dem ELSTER-Portal zur Verfügung. Dort können Sie Ihre E-Rechnungen kostenlos hochladen und visualisieren.