16.04.2025
HWK empfiehlt sicheren Versand von Rechnungen
Gerichtsurteil: Betriebe sind bei Manipulationen verantwortlich
Handwerksbetriebe sollten ihre elektronischen Rechnungen auf sicheren Wegen an ihre Kunden senden. Das empfiehlt die Handwerkskammer (HWK) Münster mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 12 U 9/24). Darin wird auf erhebliche Sicherheitsrisiken beim Versand von Rechnungen per E-Mail hingewiesen.

In dem verhandelten Fall wurde eine per E-Mail verschickte Rechnung eines Installationsbetriebs durch Dritte manipuliert. Die Bankverbindung im PDF-Anhang wurde unbemerkt geändert, wodurch die Kundin den Rechnungsbetrag auf ein falsches Konto überwies. Das Gericht sah die Verantwortung beim versendenden Unternehmen. Das Urteil macht deutlich: Der Einsatz einfacher Transportverschlüsselung reicht nicht aus, um sensible Daten ausreichend zu schützen. Manipulationen müssen verhindert und den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt werden.
Die HWK rät Betrieben zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den E-Mail-Versand sensibler Dokumente. Der Einsatz gesicherter Kundenportale oder der Versand per Briefpost biete sich an. Neue oder geänderte Bankverbindungen sollten über einen zweiten Kommunikationsweg, etwa telefonisch, mitgeteilt werden. Am besten würde die Kundschaft aktiv über mögliche Risiken und ihre Schutzmaßnahmen informiert. Betriebe, die diese Hinweise beachten, könnten potenziellen Schaden vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden stärken, so die HWK. Hinweise zu technischen Vorkehrungen gibt sie unter T 0209 3807722.