29.01.2021

Flottenerneuerungsprogramm für Lkw ab 7,5 Tonnen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein nationales Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klassen N2 und N3 aufgelegt hat. Es dient neben der Förderung von elektro- und wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen auch der Förderung der Erneuerung der konventionellen Nutzfahrzeugflotte mit modernen Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse VI. Hierunter fallen neben Diesel- auch Gasantriebe.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen. (Dort kann ein neuer Benutzerzugang angelegt werden.) Im Portal sind Antragsunterlagen sowie Merk-blätter und weitere Hinweise zu finden.

Anträge können ab dem 26. Januar 2021, 9:00 Uhr eingereicht werden. Der vollständige Antrag muss bis zum 15. April 2021 beim BAG eingehen. Das Förderprogramm endet am 30. Juni 2021. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge.

Obwohl einige Voraussetzungen zur Antragstellung zu erfüllen sind, ist das Programm angesichts der möglichen Fördersummen von 10.000 Euro (bei Verschrottung eines Be-standsfahrzeuges mit Euro 0 bis IV) oder bis zu 15.000 Euro (bei Verschrottung eines Fahrzeugs mit Euro V) attraktiv für Betriebe mit älteren schweren Nutzfahrzeugen. Zusätzlich ist die Förderung von intelligenter „Trailer-Technologie“ mit 5.000 Euro möglich (u.a. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger oder aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger). Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie. Ein einzelner Antragssteller kann maximal 800.000 Euro Förderung erhalten.

Da mit einer vorfristigen Überdeckung des Förderprogramms zu rechnen ist, ist Betrieben anzuraten, sich frühzeitig mit dem Förderprogramm auseinanderzusetzen und bei Interesse zeitnah Erkundigungen bei Fahrzeughändlern einzuholen.

Weitere Informationen (mit FAQ)
Förderrichtlinie