01.12.2023

Bildungsscheck für Betriebe läuft aus

HWK: individueller Zugang weiter möglich  

Der betriebliche Bildungsscheck NRW wird am 31. Dezember eingestellt. Anträge können noch bis zum Jahresende bei anerkannten Beratungsstellen beantragt werden, darunter bei der Handwerkskammer in ihrem Bildungszentrum (HBZ Münster) und in Gelsenkirchen. Sie weist darauf hin, dass der individuelle Zugang zum Bildungsscheck NRW erhalten bleibt.

Mit dem Programm bezuschusst das Landesarbeitsministerium mit Mitteln der Europäischen Union Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen in NRW mit bis zu 500 Euro jährlich pro Person. Der Bildungsscheck soll Beschäftigte, Berufsrückkehrer, Selbstständige und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Er darf nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Auch online basierte Fortbildungen, E-Learning und innerbetriebliche Seminare sind möglich.

Beim auslaufenden betrieblichen Bildungsscheck können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten einen Antrag stellen. Antragsteller für den individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen sind Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrer und Selbstständige. Sie tragen den verbleibenden Eigenanteil. Der Bildungsscheck muss bis einen Tag vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine kostenlose Beratung. Die Beratungsstelle stellt dann den Bildungsscheck aus. Dieser wird beim Weiterbildungsträger eingereicht. Er kann die Kursgebühr um den geförderten Betrag reduzieren.

Die Beratungsstellen der Handwerkskammer sind erreichbar in Gelsenkirchen bis zum 22. Dezember (T 0209 38077-10 und -60) und in Münster bis zum 21. Dezember sowie am 27. und 29. Dezember von 8 bis 12 Uhr (T 0251 705-1223).

www.hbz-bildung.de/bildungsscheck

Pressemitteilung vom 01.12.2023