27.10.2022

Auch mit Handicap im Handwerk arbeiten

Ansprechstelle: Neuer Name des bewährten Service von LWL und HWK für Betriebe

Was vor 26 Jahren als Modellprojekt von Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Handwerkskammer (HWK) Münster begann, hat in diesem Jahr eine Grundlage durch das Sozialgesetzbuch IX bekommen: die Beratung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Handwerk. Dieser Service wird neuerdings unter dem Namen „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“, kurz EAA, fortgeführt.

Im Rahmen der EAA bleibt die Inklusionsberatung bei der HWK angesiedelt. Bernhard Stüer berät und unterstützt auch weiterhin Handwerksunternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen. Betriebsinhaber:innen werden von ihm zudem über Unterstützungsangebote, beispielsweise Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen informiert.

Jährlich melden sich etwa 50 ratsuchende Betriebsinhaber:innen bei Stüer. Die meisten Handicaps sind körperliche Einschränkungen. Oft ermöglicht die Beschaffung technischer Hilfsmittel eine Beschäftigung der Betroffenen. Manchmal müssen nach Auftreten der Behinderung neue Aufgaben gefunden werden, etwa durch den Wechsel von der Werkstatt ins Büro eines Handwerksbetriebs. Dann berät Stüer über geeignete Qualifizierungen und zur Umorganisation.

Bei den meisten Fällen handelt es sich um Handwerker:innen, die im Laufe des Berufslebens durch Unfall oder Krankheit eine Behinderung erworben haben. Der Berater stellt aber auch eine zunehmende Bereitschaft der Betriebe zur Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen fest. Will der Betrieb dafür eine Förderung beantragen, muss die Agentur für Arbeit zuvor die Eignung zur Ausbildung feststellen.

Stüer nimmt für die Betriebe eine Lotsenfunktion ein. Er weist den Weg durch eine Vielzahl komplexer Regelungen. Er vermittelt bei Bedarf an den zuständigen Leistungsträger und hilft bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen. Zudem arbeitet die HWK intensiv mit Netzwerkpartnern und anderen Akteuren im Feld der beruflichen Inklusion zusammen. Die Leistungen der EAA – Inklusionsberatung werden aus der Ausgleichabgabe finanziert und sind für Rat suchende Handwerksbetriebe auch künftig kostenlos.

Die EAA ist eine von zwei Dienstleistungen im Rahmen von Inklusion, bei der LWL und HWK langjährig kooperieren. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung für Inklusionsbetriebe aller Branchen im Bereich des LWL ist an der HWK Münster angesiedelt. Seit Beginn dieser Beratungsstelle im Oktober 2002 wurden bereits mehr als 1.500 zusätzliche Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben geschaffen. In den meisten Fällen war die HWK-Beratung involviert. Ende 2021 waren insgesamt 4.280 Personen, davon 2.211 aus der Zielgruppe in Inklusionsbetrieben beschäftigt. Die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung richtet sich auch an schwerbehinderte Existenzgründerinnen und -gründer.

Kontakt EAA: Bernhard Stüer, Tel. 0251 5203-236.
Kontakt betriebswirtschaftliche Beratung Inklusionsbetriebe: Claudia Stremming, Tel. 0251 5203-433

www.hwk-muenster.de/inklusion

Pressemitteilung vom 27. Oktober 2022

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Bildunterzeile:
Im Austausch (v.l.n.r.): HWK-Unternehmensberaterin für Inklusionsbetriebe in Westfalen Claudia Stremming, Sachbereichsleitung Inklusionsbetriebe / LWL-Budget für Arbeit Michael Veltmann, Annette Averesch zukünftig HWK-Inklusionsberaterin EAA, Sachbereichsleitung Technischer Beratungsdienst beim LWL Frank Schrapper, LWL-Inklusionsamt Arbeit Referatsleiter Teilhabe Arbeit Ralph Peya, Hauptgeschäftsführer der HWK Münster Thomas Banasiewicz, HWK-Inklusionsberater EAA Bernhard Stüer sowie HWK-Geschäftsführer Thomas Harten