Menschen mit Behinderungen sind in der Regel sehr zuverlässige und motivierte Mitarbeiter/innen. In vielen Fällen wirkt sich die Behinderung überhaupt nicht auf die Leistungsfähigkeit im Job aus.
Für Arbeitgeber gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten beispielsweise für Investitionen oder Arbeitsplatzanpassungen in der Verwaltung oder in der Produktion. Damit kann erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen voll einsatzfähig sind.
Unser Angebot umfasst die Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln, die Begleitung von Inklusionsbetrieben und die Unterstützung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir Netzwerkpartner der Initiative "Inklusion Münsterland".
Fördermöglichkeiten, Hilfen, Zuschüsse
Insbesondere die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen, die aus Gründen des technischen Fortschritts und der Steigerung der Produktivität erforderlich sind, können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können Einstellungsprämien und Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es das Handicap erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen unterstützungsfähig.
Die Inklusionsberaterin der Handwerkskammer Münster, Annette Averesch, informiert und begleitet Betriebe bei der Neueinstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördert die Fachberatung für Inklusion.
Wenn in Ihrem Betrieb bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind oder Sie die Einstellung überlegen, wenden Sie sich an den Inklusionsberater.
Beratungsangebot:
- Hilfe bei der Beantragung der Förderungen
- Kontaktaufnahme zu den zuständigen Kostenträgern
- Informationen über alle Fördermöglichkeiten bei Neueinstellung, Ausbildung und bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Allgemeine Informationen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Hilfe bei der Suche eines geeigneten Bewerbers.
Beratung für Inklusionsbetriebe
Unternehmen, die Arbeitsplätze für geistig, psychisch und besonders schwer betroffene, behinderte Menschen schaffen, werden bei der Konzepterstellung und Umsetzung unterstützt und über Fördermittel beraten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten.
Die Inklusionsberatung der Handwerkskammer Münster berät ihre Mitgliedsbetriebe beim Aufbau von Strukturen zum BEM, unterstützt bei BEM-Gesprächen, stellt Kontakte zu externen Stellen (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Inklusionsamt) her und klärt, welche finanzielle Unterstützungen Betriebe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes erhalten können.