Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt zunehmend an Bedeutung, auch wenn viele Betriebe aufgrund ihrer Größe nicht berichtspflichtig sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein Instrument, mit dem Betriebe ihre soziale und ökologische Verantwortung transparent machen. Es geht darum, eine Strategie zu entwickeln, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Dabei werden nicht nur die positiven Beiträge des Betriebs aufgezeigt, sondern auch Bereiche, in denen Verbesserungen möglich sind.

Für Handwerksbetriebe, die oft schon nachhaltig agieren, bietet die Berichterstattung die Möglichkeit, ihr Engagement sichtbar zu machen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt zunehmend an Bedeutung, auch wenn viele Betriebe aufgrund ihrer Größe nicht oder noch nicht direkt berichtspflichtig sind. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verschiedenster Größenordnungen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, -maßnahmen und -fortschritte zu berichten. Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie wurde Mitte 2024 in nationales Recht umgesetzt. 

Wer ist betroffen?

Die ersten Unternehmen müssen die für das Geschäftsjahr 2024 erhobenen Daten bereits 2025 veröffentlichen. Dieses betrifft zunächst nur kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme oder 50 Mio. € Umsatzerlös. 

Über das Geschäftsjahr 2025 müssen ab 2026 alle großen Unternehmen – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung - über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme: mehr als 20 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mehr als 40 Mio. €
  • Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: mehr als 250

Die sogen. CSRD-Roadmap sieht sodann vor, dass 2027 auch alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) - mit Ausnahme von Kleinstunternehmen - verpflichtet sein werden, erstmals über das Vorjahr, also 2026, zu berichten. Diese müssen sich dafür dann mindestens durch 2 der folgenden Merkmale auszeichnen:

  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Umsatz
  • mindestens 10 Mitarbeiter

Ihnen wird allerdings für 2 Jahre die Möglichkeit zum Aufschub eingeräumt. 

Unabhängig von diesen Kriterien oder Merkmalen werden aber zukünftig immer mehr nicht berichtspflichtige KMU in ihrer Funktion als Lieferant / Zulieferer bzw. Auftragnehmende von ihren berichtspflichtigen Unternehmenskunden dazu aufgefordert, Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Diese Zunahme wird noch dadurch verstärkt, dass zudem auch Finanzpartner wie Banken, Sparkassen und Versicherungen Nachhaltigkeitsinformationen von den Unternehmen benötigen. Unter anderem, weil sie selbst über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit berichten oder z.B. bei der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sind.

Was heißt das für nicht berichtspflichtige KMU?

Für diese KMU wird auf EU-Ebene an einem freiwilligen Berichtsstandard gearbeitet. Mittlerweile liegt ein Entwurf für einen solchen freiwilligen Standard vor (der sog. voluntary sustainability reporting standard for non-listed micro, small and medium enterprises, kurz VSME). Das Ziel des VSME besteht darin, dass nicht-berichtspflichtige Betriebe ihren Kunden und Kreditgebern genau die Informationen liefern, die diese im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflicht benötigen und dass der Berichtsaufwand (Zeitaufwand, Beratungskosten) somit begrenzt und der Zugang zu Finanzierungen dauerhaft gesichert werden kann. 

VSME, ESRS, EU-Taxonomie, ESG: der Zusammenhang

Der VSME-Standard ist eine vereinfachte Version des ESRS (European Social Reporting Standard). Diese beiden Standards legen fest, wie freiwillig berichtet werden kann bzw. verpflichtend berichtet werden muss. Die o.g. CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Verbindung mit dem ESRS (European Sustainable Reporting Standard) knüpfen an die EU-Taxonomie an.  Die EU-Taxonomie ist das Rahmenwerk zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und stellt eine einheitliche Beurteilung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit von Investitionen beziehungsweise Finanzprodukten und -angeboten dar (Quelle: Remmer Sassen "Nachhaltigkeitsmanagement kompakt", 2023). Sowohl die EU-Taxonomie als auch die CSRD enthält ESG-Kriterien. Die Abkürzung ESG steht für Environmental, Social and Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. ESG-Kriterien zeigen, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet bzw. welche Nachhaltigkeitsrisiken es gibt. (Quelle: kfw.de)

Wie können wir Sie unterstützen?

Einen ersten Einstieg in das komplexe Thema bietet z.B. der NACHHALTIGKEITSCHECK 360° (siehe Link in der rechten Spalte), in dem Sie angeleitet und im Gespräch mit unseren Beratern Ihre Nachhaltigkeitsperformance bestimmen und sich bereits auf mögliche höhere Standards wie z.B. den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorbereiten können. Der DNK wiederum ist ein kostenfreies und anwenderfreundliches Instrument, das ab Anfang 2025 ein umfassendes Unterstützungsangebot für die Berichterstattung nach CSRD – zunächst für berichtspflichtige Unternehmen – liefert.  Nach Veröffentlichung der finalen KMU-Standards der EU wird das Angebot auch freiwillig berichtenden KMUs zur Verfügung stehen (siehe Link in der rechten Spalte).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Handwerksbetriebe immer wichtiger wird. Auch wenn viele Betriebe (noch) nicht direkt berichtspflichtig sind, sollten sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, um den Anforderungen ihrer Geschäftspartner und Kreditgeber gerecht zu werden und die Chancen der Nachhaltigkeit bzw. der Berichterstattung zu nutzen:

  • Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Stakeholdern schaffen
  • Wettbewerbsvorteile erzielen, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen
  • Neue Geschäftsfelder erschließen, z.B. durch nachhaltige Produkte
  • Interne Prozesse optimieren und Kosten einsparen
  • Mitarbeitende gewinnen und binden
  • Zugang zu Finanzierungen verbessern
  • Compliance-Fragestellungen vorbeugen

Sprechen Sie uns gerne an!