Digitalisierung im Handwerk

Förderprogramme

Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme und Unterstützungsmöglichen für die digitale Transformation Ihres Betriebes.

Willkommen zur Übersicht der möglichen Förderprogramme. Auf dieser Seite stellen wir Unterstützungsmöglichkeiten für KMU vor, die gegebenenfalls einen Förderzugang für eigene Projektvorhaben ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass diese Programme extern betreut werden und wir für die Aktualität und den Inhalt der folgenden Informationen sowie der verlinkten Webseiten keine Garantie übernehmen.
 
Bei Interesse an diesen Programmen folgen Sie einfach den Links, um weitere Informationen, ggf. aktuelle Änderungen sowie Kontakt zu Ansprechpersonen dazu zu erhalten.

Kontakt

Andreas Spiller

Berater für Innovation und Technologie

MID-Förderprogramm

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.

Mittelstand Innovativ & Digital bietet drei Gutscheinförderungen an, die durch externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen beitragen: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.

 

MID - Gutschein

Mit der Gutscheinvariante „MID-Digitalisierung“ können Unternehmen ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen.
Zur Digitalisierung von Prozessen kann auch die Anschaffung branchenspezifischer Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software gefördert werden.

 

MID - Assistent

Das Programm “Mittelstand Innovativ & Digital” fördert die Digitalisierung von KMU in Nordrhein-Westfalen. Hochschulabsolvent:innen können als MID-Assistent:innen eingestellt werden, um Wissenstransfer aus Hochschulen in Unternehmen zu ermöglichen. Geförderte Projekte verbessern z. B. die Langlebigkeit und Nachhaltigkeit von Produkten. Kleine Unternehmen mit Sitz in NRW sind förderberechtigt, und der maximale Zuschuss beträgt 24.000 € pro Jahr für bis zu 2 Jahre.

 

MID - Digitale Sicherheit

Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufdecken und beheben. Mit dem Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit können kleine und mittlere Unternehmen durch technische Vorkehrungen und Anwendungen sowie durch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden anwendungsspezifisch ihre Cyber-Resilienz erhöhen.

go-digital-Förderprogramm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie richtet sich mit seinem Förderprogramm go-digital gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" unterstützt es KMU durch die Förderung von Beratungs- und Umsetzungsleistungen dabei, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung voranzubringen. Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung. Diese sind auf den Seiten des Förderprogramms über eine "Beraterlandkarte“ zu finden.

NRW.Bank Digitalisierung und Innovation

Der NRW.Bank.Digitalisierungskredit und der NRW.Bank.Innovationskredit sind zwei zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank, die KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung von investiven Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben zur Verfügung stehen. Die Kredite werden über die Hausbank des jeweiligen Unternehmens bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter NRW.Bank Digitalisierung und Innovation.

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW unterstützt die Kompetenzentwicklung von Einzelpersonen wie u. a. Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW (individueller Zugang) durch die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Einzelpersonen ist ein elementarer Baustein, um Fachkräfte fit für veränderte Anforderungen zu machen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zur Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten von Einzelpersonen. Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Einzelpersonen, wie Beschäftigte, Berufsrückkehrende oder Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich beruflich weiterbilden möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Zielgruppe: Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende

  2. Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in diesem Zugang beantragt werden.

  3. Das zu versteuernde Jahreseinkommen (einschl. Zulagen) muss bei Einzelveranlagung weniger als 40.000 € (weniger als 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten) betragen.

  4. Förderkonditionen: 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500 € pro Bildungsscheck

  5. Besteht für die Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder anderen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften, ist diese ebenfalls von einer Förderung über den Bildungsscheck NRW ausgeschlossen.

Weitere Tipps

Das richtige Förderprogramm war bisher noch nicht dabei? In der  Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie das aktuelle Förderangebot der Europäischen Union, des Bundes und der einzelnen Bundesländer durchstöbern – oder in der erweiterten Suche nach genau Ihren Kriterien suchen.

Förderer

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen des Landes NRW.