Digitale Barrierefreiheit nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am Dienstag, 11. Juni 2024, lädt die Handwerkskammer Münster in Kooperation mit der Handwerkskammer für Oberfranken von 15 bis 16 Uhr zur kostenlosen Online-Infoveranstaltung „Digitale Barrierefreiheit nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ ein.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das erhebliche Auswirkungen auf Webseiten und den Online-Handel haben wird. Dieses Gesetz fordert, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Denn ein inklusives Internet hat eine hohe Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht.

Folgende Fragen klären wir in unserer Online-Veranstaltung:
 

  • Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
  • Wie können Sie Barrieren für Kunden in ihrem Online-Shop identifizieren?
  • Wie integriert man die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in den Arbeitsprozess?
 
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bereiten Sie sich optimal auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor!

Zur Online-Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenfrei für HWK-Mitgliedsbetriebe!

Veranstaltungsdaten

  • Termin 11.06.2024
  • Ort Online-Veranstaltung

Zusätzliche Information

15 - 16 Uhr